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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14   

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https://dejure.org/2015,29350
LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14 (https://dejure.org/2015,29350)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2015 - L 11 VE 15/14 (https://dejure.org/2015,29350)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2015 - L 11 VE 15/14 (https://dejure.org/2015,29350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 StrRehaG, § 30 Abs 3 BVG, § 4 Abs 5 BSchAV
    Berufsschadensausgleich - Ermittlung des Vergleichseinkommens - Theaterwissenschaftlerin - Dramaturgieassistentin - Angestellte im öffentlichen Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrRehaG § 21; BVG § 30 Abs. 3; BSchAV § 4 Abs. 5
    Berufsschadensausgleich; Ermittlung des Vergleichseinkommens; Theaterwissenschaftlerin; Dramaturgieassistentin; Angestellte im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - L 13 VE 36/12

    Straf Reha G - Schädigungsfolge - Aberkennung - Prüfungsmaßstab - einstweilige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Die Klägerin hat des Weiteren im Eilverfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den den Bescheid vom 26. Mai 2008 betreffenden Rücknahmebescheid vom 27. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2012 anzuordnen (Az. beim Sozialgericht S 192 VE 95/12 ER) und mit diesem Antrag im Beschwerdeverfahren Erfolg gehabt (Beschluss des 13. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Oktober 2012 <L 13 VE 36/12 B ER>).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Gerichtsakten S 192 VE 95/12 und S 192 VE 95/12 ER (= L 13 VE 36/12 B ER) und den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2014 - L 6 VU 2236/13

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Das von dem Beklagten in Bezug genommene Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2014 (L 6 VU 2236/13 ZVW - juris) ist unabhängig davon, ob es zutreffend ist, auf den vorliegenden Fall in mehrfacher Hinsicht nicht zu übertragen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.12.1996 - L 4 V 16/96

    Berufsschadensausgleich - Beamter - erreichter Beruf - angestrebter Beruf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Allerdings muss zur Ermittlung des Einkommensverlustes und Feststellung des Vergleichsberufes der schädigende Vorgang insgesamt weggedacht und der wahrscheinliche Berufsweg des Beschädigten von der Zeit an nachgezeichnet werden, in der die Schädigung stattgefunden hat (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Dezember 1996 - L 4 V 16/96 - juris).
  • BSG, 08.07.1970 - 10 RV 189/68

    Zur Berechnung des Berufsschadensausgleich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Zu prüfen ist also, welchen Beruf die Klägerin ohne die Schädigungsfolgen ausüben würde und ob sie infolge ihrer anerkannten Schädigung seit dem Zeitpunkt der Antragstellung einen Einkommensverlust hat (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 8. Juli 1970 - 10 RV 189/68 - juris).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Dabei sind die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen; an diese rechtlich selbständigen Feststellungen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 2/98 R - juris) ist der Beklagte ebenso gebunden wie der Senat; auf deren Rechtmäßigkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu u. a. BSG, Urteile vom 29. August 1990 - 9a/9 RV 32/88 - und vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R - jeweils juris).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Inwieweit bei dieser Bescheidlage bei der Prüfung des Anspruchs der Klägerin auf einen höheren BSA ihr Anspruch auf BSA dem Grunde nach zu überprüfen ist (so für die Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 24/04 R - juris), kann der Senat offen lassen.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Dabei sind die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen; an diese rechtlich selbständigen Feststellungen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 2/98 R - juris) ist der Beklagte ebenso gebunden wie der Senat; auf deren Rechtmäßigkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu u. a. BSG, Urteile vom 29. August 1990 - 9a/9 RV 32/88 - und vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Denn der Anspruch der Klägerin auf BSA dem Grunde nach wird nicht nur von den Beteiligten nicht (mehr) angezweifelt, er ergibt sich auch aus dem Gesetz (vgl. zu den Voraussetzungen grundlegend das Urteil des Senats vom 5. Dezember 2013 - L 11 VE 57/09 - juris).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Dabei sind die von dem Versorgungsträger als Schädigungsfolgen bestandskräftig anerkannten Gesundheitsstörungen zu berücksichtigen; an diese rechtlich selbständigen Feststellungen (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 15. Dezember 1999 - B 9 VS 2/98 R - juris) ist der Beklagte ebenso gebunden wie der Senat; auf deren Rechtmäßigkeit kommt es insoweit nicht an (vgl. dazu u. a. BSG, Urteile vom 29. August 1990 - 9a/9 RV 32/88 - und vom 15. Dezember 1999 - B 9 V 26/98 R - jeweils juris).
  • BSG, 06.07.1971 - 9 RV 514/68

    Die MdE durch die Schädigungsfolgen (BVG § 30 Abs 3) bestimmt sich nach der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2015 - L 11 VE 15/14
    Somit ist nach § 30 Abs. 3 BVG nicht individuell festzustellen, wie sich das Einkommen eines Beschädigten wahrscheinlich gestaltet hätte, und es ist nicht dieses wahrscheinliche Einkommen dem derzeitigen Bruttoeinkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit (zuzüglich der Ausgleichsrente) gegenüberzustellen; vielmehr ist von der generalisierenden (pauschalen) Betrachtungsweise auszugehen, die in § 30 Abs. 4 BVG für die Ermittlung des Vergleichseinkommens vorgesehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. Juli 1971 - 9 RV 514/68 - juris).
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